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Wahlticker
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Wie wird gewählt?

Bei der Kommunalwahl gibt es ein ganz eigenes Wahlsystem. Es heißt etwas sperrig: Personalisierte Verhältniswahl mit geschlossenen Listen – und das mit nur einer Stimme. Klingt kompliziert? Keine Sorge, wir gucken es uns Schritt für Schritt an:

Bei den Räten

Zwei Gremien wählen alle in NRW, den Rat und die (Ober-)Bürgermeister*in, deshalb schauen wir uns diese beiden genauer an. Das Wahlsystem in Bezug auf den Rat verbindet zwei Prinzipien:

  1. Verhältniswahl: Meint, dass Parteien Sitze im Rat nach dem Anteil der Stimmen bekommen, die sie insgesamt erhalten haben. Beispiel: Bekommt eine Partei 30% der Stimmen, soll sie auch ungefähr 30% der Sitze im Rat bekommen.
  2. Personalisierung: Beschreibt, dass es nicht nur um Parteien geht, sondern auch um konkrete Menschen, die in deinem Wohngebiet (dem Wahlbezirk) zur Wahl stehen. Du wählst also nicht nur eine Partei, sondern auch eine Person, die dich im Rat vertreten soll.

Es handelt sich also um ein Kombi-Modell. Trotz dieser zwei Prinzipien hat jede Wähler*in nur eine Stimme (Einstimmenwahlrecht). Wie geht das auf? Deine Stimme zählt doppelt. Du wählst mit ihr gleichzeitig eine Person (deine Wahlbezirkskandidat*in) und damit automatisch auch die Partei, für die diese Person antritt. Was hier auch noch wichtig ist:

  • Es gibt Direktmandate: Die Kandidat*in eines Wahlbezirks, die die meisten Stimmen bekommt, zieht direkt in den Rat ein. Das heißt, bei z. B. 25 Wahlbezirken gibt es am Ende 25 direkt gewählte Personen.
  • Neben diesen direkt gewählten Personen kommen auch noch weitere Kandidatinnen und Kandidaten in den Rat: Über die Reservelisten der Parteien. Jede Partei erstellt vor der Wahl eine solche Liste von Namen in fester Reihenfolge. Je nachdem, wie viele Stimmen die Partei insgesamt bekommt, dürfen entsprechend viele dieser Leute von oben (das ist wichtig) auf dieser Liste in den Rat einziehen. Weil du als Wählerin nicht selbst entscheiden kannst, wer genau von dieser Liste reinrutscht, werden diese Listen auch ‚geschlossene Listen‘ genannt. Es ist also entscheidend, möglichst weit oben auf der Liste zu stehen.

Bei den (Ober-)Bürgermeister*innen und Landrät*innen

Wie wir uns schon angeguckt haben [Beitrag 4: Was wählen wir denn eigentlich alles?], umfasst die Kommunalwahl eigentlich mehrere Wahlen gleichzeitig. Neben den Räten wird an diesem Tag auch über die (Ober-) Bürgermeister*innen und Landrät*innen entschieden. Diese werden per Mehrheitswahl bestimmt: Wer mehr als 50% der Stimmen bekommt, gewinnt. Gibt es keine absolute Mehrheit, wird die Wahl zwischen den zwei Bestplatzierten wiederholt (Stichwahl).

Was hat das mit Quoten zu tun? 

Quoten sind ein Mittel, um im Vorhinein eine Mindestzahl an Menschen einer bestimmten Personengruppe festzulegen. Entgegen der mitunter verbreiteten Idee geht es hier nicht darum, einzelne Menschen unfair zu bevorteilen, sondern – ganz im Gegenteil – eine strukturelle Schieflage auszugleichen. Das politische System war lange Zeit hauptsächlich von Männern besetzt und von ihren Lebensrealitäten geprägt. Auch heute noch ist ihr Anteil deutlich höher als der der Frauen.

Das liegt nicht an fehlender Qualifikation, sondern u.a. daran, dass es in einem solchen, historisch gewachsenen System schwer ist Fuß zu fassen, wenn die Regeln nicht von einem bzw. für einen gemacht sind. Quoten können helfen, überhaupt an den Tisch zu kommen. 

Bei der Kommunalwahl können Quoten Thema bei den Reservelisten sein. Manche Parteien achten hier auf eine gerechtere Geschlechterverteilung, indem sie eine Mindestquote an Frauen formulieren. Aber nicht nur eine festgelegte Anzahl ist wichtig, sondern wie wir gesehen haben insbesondere auch, wo man auf der Liste steht. Deshalb kommt hier das sogenannte Reißverschlussprinzip zum Einsatz: Die Liste wird abwechselnd mit Frauen und Männern besetzt. Diese Herangehensweise hat den Vorteil, dass Frauen auch weiter oben auf der Liste stehen und sich damit ihre Chance erhöht, tatsächlich in den Rat einzuziehen.

Allerdings: Diese Regelungen sind parteiintern und keine gesetzliche Pflicht – das heißt, jede Partei entscheidet selbst, ob und wie sie Quoten anwendet.

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