Zum Hauptinhalt springen

Wahlticker
:

Wie funktioniert das Sitzzuteilungsverfahren?

Wir haben in einem zurückliegenden Beitrag [Wie wird gewählt?] schon über das Wahlsystem geschaut und erfahren, dass es bei der Kommunalwahl in NRW um eine personalisierte Verhältniswahl mit geschlossenen Listen und dem Einstimmenwahlrecht geht. Heute schauen wir auf das Sitzzuteilungsverfahren – also auf die Frage: Wie wird eigentlich genau bestimmt, wer am Ende wie viele Sitze im Rat bekommt?

Wir wissen: Wer die meisten Stimmen in einem Wahlbezirk hat, bekommt einen Sitz im Rat. Diese Plätze nennen sich Direktmandate. Die Hälfte der Sitze im Rat wird auf diese Weise vergeben. Auf diesen ersten Schritt folgt die Berechnung der Sitze nach dem Parteienanteil. Aber wie funktioniert das genau?

Das Verfahren

Auch wenn viele Sitze schon durch die Direktwahl vergeben sind, sollen die Parteien insgesamt so viele Sitze erhalten, wie es ihrem Stimmenanteil entspricht. Dafür wird ein spezielles Rechenverfahren genutzt: Das Sainte-Laguë/ Schepers-Verfahren (auch genannt: Divisorverfahren mit Standardrundung). Das klingt technisch – bedeutet aber nur, dass die Stimmenanteile fair in Sitze umgerechnet werden, ohne größere Parteien zu bevorteilen. Ein Beispiel: Hat eine Partei nach Stimmenanteil Anspruch auf 10 Sitze, aber schon 6 Direktmandate gewonnen, bekommt sie nur noch 4 Sitze zusätzlich über die Liste. Diese weiteren Sitze werden dann in der festgelegten Reihenfolge von der Reserveliste aufgefüllt (hier gelten u.U. Quotenregelungen). Wer schon ein Direktmandat hat, wird auf der Liste übersprungen.

Sonderfall: Überhang- und Ausgleichsmandate

Manchmal gewinnt eine Partei mehr Direktmandate, als ihr nach Stimmenanteil eigentlich zustehen würde. Dann spricht man von einem Überhangmandat. Dieser zusätzliche Sitz bleibt der Partei erhalten. Damit es aber fair bleibt, erhalten andere Parteien sogenannte Ausgleichsmandate, damit das Verhältnis wieder stimmt. Der Rat wird dadurch größer als geplant.

Sperrklauseln – wer darf überhaupt Sitze bekommen?

Für die Wahl zu Stadt-, Gemeinde- und Kreistagen gilt seit 2017 keine Sperrklausel mehr und auch kleinere Parteien haben dadurch die Chance, in den Rat einzuziehen. Anders bei der Wahl der Bezirksvertretungen und beim Ruhrparlament: Hier gilt eine 2,5 %-Hürde – wer darunter bleibt, kommt nicht rein.

Im Jahr 2024 wurde (vorübergehend) das Kommunalwahlrecht in NRW geändert. Ein neues Quotenverfahren mit prozentualem Restausgleich wurde eingeführt, um die Zersplitterung der Räte zu verhindern. Das Verfahren war an das Hare/Niemeyer-Modell angelehnt und sollte vor allem größere Parteien stärken. Aber: Kleine Parteien haben mit Erfolg dagegen geklagt. Im Mai 2025 hat das NRW-Landesverfassungsgericht das Gesetz gekippt. Seitdem wird wieder nach dem Sainte-Laguë/ Schepers-Verfahren gerechnet.

Politik und ihre Spielregeln sind nicht in Stein gemeißelt – sie können sich ändern. Es braucht das Bewusstsein dafür, dass es auch anders geht und ein Einstehen für die eigenen Überzeugungen. Sei es bei Berechnungsverfahren oder aber bei der Frage, wie sich die Rahmenbedingungen so verändern können, dass sie besser zu den Lebensrealitäten von Frauen passen. 

Du möchtest mehr erfahren? Dann klick hier unseren letzten Wahltickerbeitrag an: Bedeutung von Wahlen und Wahlbeteiligung – insbesondere für Frauen  

Für gleichberechtigte politische Teilhabe und Demokratieförderung stehen wir auch auf Instagram ein.

Stay tuned 🡒 @bethechange_nrw