Wahlticker
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Wer darf wählen?
Kurz gesagt: Es dürfen mehr Leute wählen, als du vielleicht denkst! Insgesamt reden wir von 13,7 Millionen Menschen. Wahlberechtigt sind laut § 7 und § 8 des Kommunalwahlgesetzes alle, die:
- Deutsche oder Staatsangehörige eines anderen EU-Mitgliedsstaats sind (letztere machen etwa 6 Prozent aller Wahlberechtigen aus)
- am Wahltag mindestens 16 Jahre alt sind
- seit mindestens 16 Tagen vor der Wahl in der jeweiligen Kommune wohnen oder sich dort „gewöhnlich aufhalten“
- nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind
Die Ausnahmen
Vom Wahlrecht ausgeschlossen sind unter anderem Menschen, die wegen bestimmter Straftaten rechtskräftig verurteilt wurden – etwa wegen: Wahlfälschung oder -behinderung, Wählernötigung oder -bestechung, Abgeordnetenbestechung, Verbreitung verfassungsfeindlicher Propaganda oder der Offenlegung von Staatsgeheimnissen.
In solchen Fällen kann ein Gericht das aktive und/ oder passive Wahlrecht (also das Recht zu Wählen und Gewähltzuwerden) für zwei bis fünf Jahre entziehen - zusätzlich zur Dauer der Freiheitsstrafe. Übrigens: Wer sein Wahlrecht verliert, darf auch keiner Partei mehr angehören. Eine etwaige Mitgliedschaft erlischt automatisch.
Die Besonderheiten
Wie wir im letzten Beitrag gelernt haben, gibt es bei der Kommunalwahl gleich mehrere Ebenen. Für diese gelten noch ein paar Sonderregeln:
Bei der Wahl von Bezirksvertretungen gilt, dass diese nur wählen darf, wer für den Rat in dem betreffenden Stadtbezirk wahlberechtigt ist.
Das Ruhrparlament wählt, wer in einer der folgenden Städte oder Kreise lebt und dort kommunal wahlberechtigt ist: Bochum, Bottrop, Dortmund, Duisburg, Essen, Gelsenkirchen, Hagen, Hamm, Herne, Mülheim an der Ruhr, Oberhausen, Kreis Recklinghausen, Kreis Wesel, Kreis Unna und Ennepe-Ruhr-Kreis.
Wahlberechtigt für Integrationsräte sind Bürger*innen ab 16 Jahren, die:
- keine deutsche Staatsangehörigkeit haben
- oder sie durch Einbürgerung erhalten haben
- seit mindestens einem Jahr rechtmäßig in Deutschland leben
- und ihren Hauptwohnsitz in der betreffenden Gemeinde haben
Heute ist politisches Mitbestimmen für viele von uns selbstverständlich. Doch noch immer sind Frauen in vielen politischen Gremien unterrepräsentiert. Noch immer gibt es Themen, bei denen ihre Stimmen besonders wichtig sind – ob beim Kampf gegen Ungleichheit, für bessere Vereinbarkeit von Beruf und Familie oder für mehr Schutz vor Gewalt. Gerade weil der Irrglaube weit verbreitet es, dass Gleichberechtigung längst erreicht sei, ist das Engagement von Frauen so wichtig.
Deshalb: Nutzt euer Wahlrecht. Bringt euch ein. Stimmt ab. Engagiert euch. Eure Stimme zählt - mehr denn je.
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