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Wahlticker
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Kommunalpolitisch involviert - nur wie?

Kommunalwahlen sind ein zentrales Instrument demokratischer Mitbestimmung – aber bei Weitem nicht das einzige. Sie sind Teil eines ganzen Blumenstraußes an Beteiligungsmöglichkeiten, die auf kommunaler Ebene zur Verfügung stehen. Anders als die Wahl, die nur alle fünf Jahre stattfindet, ermöglichen viele dieser Instrumente eine kontinuierliche und flexible Teilhabe – und genau die braucht es, gerade für Frauen und ihre Belange und Perspektiven. Bevor wir uns in den kommenden Tagen wieder intensiver mit der Kommunalwahl beschäftigen, werfen wir deshalb einen kurzen Blick auf einige weitere gesetzlich geregelte Beteiligungsformen:

Bürgerbegehren und Bürgerentscheid: Laut § 26 Abs. 1 der Gemeindeordnung NRW können Bürger*innen beantragen, dass sie statt des Rates über eine kommunale Angelegenheit entscheiden. Das Bürgerbegehren ist dabei der Antrag (inklusive Unterschriftensammlung), der Bürgerentscheid die anschließende Abstimmung. Das ermöglicht unmittelbares Mitspracherecht – etwa bei Fragen zu öffentlichen Einrichtungen, Infrastrukturprojekten oder Verkehrsplanung.

Bürgerversammlungen und Fragestunden: Sie dienen der Information der Bürger*innen, etwa durch öffentliche Ratssitzungen oder Bürgerversammlungen. Mitbestimmung ist hier nicht vorgesehen, aber Transparenz wird gefördert.

Anregungen und Beschwerden: Alle Bürger*innen können sich mit Anliegen an den Gemeinderat oder eine Bezirksvertretung wenden. Diese Gremien müssen sich inhaltlich damit befassen – eine Entscheidung ist aber nicht zwingend vorgeschrieben.

Beteiligung an der Bauleitplanung: In Planungsverfahren (z. B. bei neuen Baugebieten) gibt es gesetzlich vorgeschriebene Informations- und Beteiligungsformate. Der Dialog ist allerdings oft begrenzt und selten auf echte Mitgestaltung ausgelegt.

Einwohner- oder Bürgerantrag: Manchmal als „kleines Bürgerbegehren“ bezeichnet, verpflichtet ein solcher Antrag den Rat, sich mit dem vorgebrachten Anliegen zu befassen. Eine Entscheidung ist möglich – aber rechtlich nicht verbindlich.

Bürgerhaushalt: Hier können Bürger*innen Vorschläge zur Verwendung öffentlicher Gelder einbringen. Die Umsetzung liegt in der Hand der Verwaltung oder des Rates – und variiert stark von Kommune zu Kommune.

Diese Möglichkeiten zeigen: Politische Teilhabe ist nicht auf Wahltage beschränkt. Wer sich einbringen will, kann das auf vielen Wegen tun. Und wer noch einen Schritt weitergehen möchte, kann sich selbst politisch engagieren – z. B. als sachkundige Bürger*in oder als Ratsmitglied. Wer hierzu mehr erfahren möchte, dem empfehlen wir unseren ‚Kleinen kommunalpolitischen Wegweiser‘. Frauen, traut euch!

  ↪ Hier geht es zum Wegweiser

Der Unterschied der hier vorgestellten Optionen zur Wahl? Viele der Instrumente sind weniger verbindlich und zudem stärker vom guten Willen der Kommunalpolitik abhängig. Die Kommunalwahl hingegen legt die politische Richtung für fünf Jahre fest – und bestimmt, wer entscheidet.

Deshalb gilt: Nutzen wir idealerweise alle Optionen, die uns zur Verfügung stehen. Die formalen Möglichkeiten als Bürger*innen, die Ämter – und unser Stimmrecht bei der Wahl. Eine lebendige Demokratie lebt davon, dass viele mitmachen. Und sie wird stärker, gerechter und vielfältiger, je mehr Perspektiven darin vertreten sind.

  ↪ Zum nächsten Beitrag: Was wählen wir denn eigentlich alles?

Für gleichberechtigte politische Teilhabe und Demokratieförderung stehen wir auch auf Instagram ein.

Stay tuned 🡒 @bethechange_nrw