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Wahlticker
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Wer kann kandidieren – und wer tut es?

Grundsätzlich gilt:

Wählbar ist jede Person, die

  • am Wahltag mindestens 18 Jahre alt ist (also spätestens am 14. September 2007 geboren wurde),
  • seit mindestens drei Monaten mit Hauptwohnsitz im jeweiligen Wahlgebiet lebt (also spätestens seit dem 14. Juni 2025),
  • und wahlberechtigt ist – egal ob mit deutscher oder anderer EU-Staatsangehörigkeit.

Das heißt: Du musst nicht Mitglied einer Partei sein, um anzutreten – auch Wählergruppen oder Einzelkandidaturen sind möglich!

Was geht – und was nicht:

Wer in der Verwaltung arbeitet – z. B. als Beamtin oder Angestellte – darf nicht kandidieren, wenn sie eine Aufsichts- oder Leitungsfunktion in der gleichen Kommune innehat. Diese Unvereinbarkeitsregelung soll dafür sorgen, dass sich niemand selbst kontrollieren kann.

Kandidat*innen dürfen sich gleichzeitig für mehrere Ämter auf Gemeinde- und Kreisebene bewerben – also zum Beispiel für den Stadtrat und den Kreistag. Eine Ausnahme dieser Regel gibt es allerdings: Parallel für die beiden Ämter der Landrät*in und der Bürgermeister*in zu kandidieren ist nicht erlaubt. Und: Für die Wahl zu diesen sogenannten Hauptverwaltungsbeamt*innen muss man ein bisschen älter sein, nämlich 23 Jahre. Der Wohnsitz muss dafür aber nicht zwingend im Wahlgebiet liegen.

Wer tatsächlich kandidiert

Formell dürfen Viele, tatsächlich tun es aber eher wenige: Wenn wir auf die kommunalen Vertretungen in Nordrhein-Westfalen schauen, zeigt sich ein deutliches Ungleichgewicht – vor allem, wenn es um das Geschlecht geht. Besonders auffällig ist dabei: Die Unterrepräsentation zieht sich durch alle Altersgruppen. Zwar gibt es in der Gruppe der Frauen zwischen 26 und 35 Jahren sowie zwischen 56 und 65 einen etwas höheren Frauenanteil, doch auch dort bleiben sie klar in der Minderheit. Gerade bei Ü65 – die z. B. in vielen Kreistagen stark vertreten sind – fällt der Unterschied zur Gesamtbevölkerung besonders ins Auge: Dort machen Frauen einen erheblichen Teil der Bevölkerung aus, finden sich aber kaum in den Sitzungssälen wieder. Das Durchschnittsalter der großstädtischen Amts- und Mandatsträger*innen lag 2022 bei 51 Jahren.

Weitere Ungleichgewichte:

  • Die kommunalen Vertretungen sind stark akademisch geprägt – mehr als zwei Drittel der Mandatsträger*innen haben eine (Fach-)Hochschulreife, fast jede*r zweite einen Hochschulabschluss.
  • Während fast ein Drittel aller Menschen in Deutschland eine internationale Familiengeschichte haben, liegt ihr Anteil bei kommunalen Ämtern in deutschen Großstädten nur bei etwa 13 Prozent.
  • Mit zusammengenommen 52 Prozent gehört der größte Teil der kommunalen Amts- und Mandatsträger*innen einer christlichen Glaubensgemeinschaft an, dicht gefolgt von einem ähnlich großen Anteil von Menschen, die angeben, keiner Religion oder Glaubensgemeinschaft anzugehören.
  • Über 80 Prozent kommunalpolitisch aktiver Menschen hat darüber hinaus keine körperliche Behinderung oder ist chronisch krank.

Politik braucht Stimmen aus allen Teilen der Gesellschaft – auch aus denen, die bisher viel zu selten gehört werden.

↪ Zum nächsten Beitrag: Alles zu den Wahlhelfenden

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Stay tuned 🡒 @bethechange_nrw